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Mitgliedsbeitrag

In der Vereinssatzung ist in §4.1 (Beiträge) der Mitgliederversammlung das Recht übertragen, die monatlichen Mitgliedsbeiträge festzusetzen: „Der monatliche Mitgliedsbeitrag, sowie außerordentliche Beiträge werden jährlich von der Mitgliederversammlung festgelegt.“

Die Mitgliederversammlung beschließt die Festsetzung der Beiträge auf 1/12 von 24 Euro jährlich (2,00 Euro monatlich).
In Härtefällen kann die Befreiung von den Mitgliedsbeiträgen schriftlich beantragt werden.
Der Beitrag für die Fördermitgliedschaft wird auf 48 Euro jährlich festgesetzt (4,00 Euro monatlich).
Die Mitgliedschaftsbeiträge sind jährlich zu entrichten.
Die Zahlungsweise ist zu Beginn des Kalenderjahres, bzw. zu Beginn der Mitgliedschaft anteilig für jeden vollen Monat des verbleibenden Kalenderjahres.
Zahlungsziel ist 30 Kalendertage nach Rechnungsstellung für den Mitgliedsbeitrag.

Der Beschluss ist einstimmig.

Der Beschluss wurde in der ordentlichen Mitgliedsversammlung des RSG Rugbypack Mainz e.V. am 6.12.2003 gefasst, und in den ordentlichen Mitgliederversammlungen vom 23.1.2004, 21.1.2005 und vom 25.11.2005 bestätigt.

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